Statistik | Mindestlohnerhöhung auf 13,90 € betrifft bis zu 6,6 Millionen Jobs (Destatis)
Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf
Basis der Verdiensterhebung vom April 2024 werden von der geplanten Erhöhung
des gesetzlichen Mindestlohns zum deutschlandweit bis zu 6,6 Millionen
Jobs betroffen sein.
Demnach lag etwa jedes sechste Beschäftigungsverhältnis (rund 17 %) rechnerisch unterhalb des geplanten Mindestlohns von 13,90 € pro Stunde. Werden diese Jobs künftig mit dem neuen Mindestlohn vergütet, ergibt sich für die betroffenen Beschäftigten eine geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis zu 6 % (rund 400.000.000 €). Bei der Schätzung wurde angenommen, dass alle Beschäftigten, die weniger als den neuen Mindestlohn von 13,90 € verdienten, mindestens den zuletzt gültigen Mindestlohn von 12,82 € erhalten. Weitere Lohnsteigerungen nach April 2024 wurden nicht berücksichtigt. Bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl und -struktur sind die Ergebnisse daher überschätzt und somit als Obergrenzen zu verstehen.
Frauen und Ostdeutsche profitieren besonders von der Erhöhung auf 13,90 €
Frauen profitieren nach der Schätzung überdurchschnittlich häufig von der kommenden Mindestlohnerhöhung: In rund 20 % der von Frauen ausgeübten Jobs erhöht sich demnach der Stundenverdienst, bei Männern sind es nur rund 14 %. Auch regional zeigen sich Unterschiede: In Ostdeutschland liegt der Anteil der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse mit rund 20 % deutlich höher als in Westdeutschland mit rund 16 %. Über alle Bundesländer hinweg weist Mecklenburg-Vorpommern mit 22 % den höchsten Anteil an betroffenen Jobs auf, während in Hamburg mit 14 % der geringste Anteil verzeichnet wird. Auch bei den Branchen gibt es deutliche Unterschiede: Besonders stark betroffen sind das Gastgewerbe mit 56 % sowie die Branche "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" mit 43 % aller Jobs.
Maximal 8,3 Millionen Jobs von der zweiten Erhöhungsstufe auf 14,60 € betroffen
Zum soll der Mindestlohn erneut steigen – auf 14,60 € pro Stunde. Auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2024 werden geschätzt maximal 8,3 Millionen Jobs von der vorgesehenen Erhöhung betroffen sein. Dies entspricht rund 21 % der Beschäftigungsverhältnisse. Werden diese Jobs ab mit 14,60 € entlohnt, ergibt sich eine weitere Steigerung der geschätzten Verdienstsumme um rund 4 % (rund 430.000.000 €) im Vergleich zum Zeitpunkt der ersten Erhöhungsstufe ab . Hierbei wurde angenommen, dass alle Beschäftigten, die im April 2024 weniger als den neuen Mindestlohn von 14,60 € verdienten, mindestens den ab gültigen Mindestlohn von 13,90 € erhalten. Auch bei dieser Schätzung wurden weitere Lohnsteigerungen nach April 2024 nicht berücksichtigt. Somit sind auch diese Ergebnisse überschätzt und als Obergrenzen zu verstehen.
Aufgrund der Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn wurden Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige bei den Auswertungen nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen zum Mindestlohn bietet die Themenseite "Mindestlohn" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Über die langfristige Entwicklung des Niedriglohnsektors in Deutschland von April 2014 bis April 2024 informiert die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes v. 6.2.2025.
Quelle: Destatis, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
YAAAJ-95184