Ermittlung des Veräußerungsgewinns durch die
Veräußerung von Anteilen an einer AG – Verfassungsrechtliche
Grenzen der Besteuerung des Veräußerungsgewinns
Leitsatz
Hat die Steuerpflichtige nach dem Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert und war sie innerhalb
der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mindestens zu 1% aber nicht mindestens zu 10%
beteiligt, bleiben bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns allenfalls die Wertzuwächse bis zum , nicht
jedoch die Wertzuwächse bis zum aus verfassungsrechtlichen Gründen unberücksichtigt.
Die Kosten eines Gerichtsverfahrens, in dem über die Höhe der Besteuerung des Veräußerungsgewinns gemäß § 17 EStG gestritten
wird, stellen keine Veräußerungskosten gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG in Bezug auf den Verkauf der Anteile an der Kapitalgesellschaft
dar.
Fundstelle(n): EFG 2025 S. 697 Nr. 10 PAAAJ-95174
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Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 12.11.2024 - 13 K 196/12