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Bilanzierung einer bestrittenen Forderung
Die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen stellt nach wie vor einen wesentlichen Streitpunkt mit der Finanzverwaltung dar. Stpfl. und Finanzverwaltung nehmen regelmäßig unterschiedliche Positionen ein. Während Unternehmen üblicherweise dazu tendieren, Wirtschaftsgüter mit steuerlicher Wirkung außerplanmäßig abzuschreiben, um ihre aktuelle Fiskalbelastung zu reduzieren, versucht die Finanzverwaltung, Teilwertabschreibungen zu begrenzen, indem hohe Anforderungen an den Nachweis der Wertminderung gestellt werden. Auseinandersetzungen mit der Finanzbehörde ergeben sich regelmäßig im Rahmen von Außenprüfungen. Der Streitfall betraf die Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und damit einen bedeutsamen Bilanzposten des Umlaufvermögens in allen Branchen und Betriebsgrößen, der stets Anlass zur Überprüfung des Nennwertansatzes gibt (, G, NWB NAAAJ-91537). Fraglich war aber, ob die bereits unterjährig bestrittene Forderung überhaupt bilanziert werden durfte.
Einordnung
Mit der Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen entstehen Ansprüche auf Gegenleistungen gegenüber den Kunden. Dienstleistungen sin...