Kassen | Hinweis auf die Veröffentlichung geänderter Technischer Richtlinien des BSI (BMF)
Das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) hat nach
§ 5
KassenSichV im Benehmen mit dem BMF in Technischen
Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das
Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen
Aufzeichnungssystems überarbeitet ().
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Die geänderten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können unter folgenden Link aufgerufen werden:
Das (BStBl I S. 1075) wird teilweise hinsichtlich der Technischen Richtlinie „BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 - Anwendungen der Secure Element API, Stand 2023“ aufgehoben.
Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
IAAAJ-95026