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Track 10-12 | Spekulationsgeschäft: Veräußerungsgewinn bei Grundstücksübertragung mit Übernahme von Schulden
Wird ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen und übernimmt der neue Eigentümer die auf dem Grundstück lastenden Schulden, liegt ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft vor. Dies hat der Bundesfinanzhof aktuell entschieden und damit der steuerzahlerfreundlichen Auffassung des FG Niedersachsen widersprochen, wonach § 23 EStG keine teilentgeltlichen Veräußerungen berücksichtige. Im Ergebnis ist die strenge Trennungstheorie anzuwenden.
Im letzten Jahr hatte das Niedersächsische FG mit der Entscheidung überrascht, § 23 EStG berücksichtige keine teilentgeltlichen Veräußerungen. Werde ein Grundstück im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge teilentgeltlich übertragen und überschreite das Teilentgelt nicht die historischen Anschaffungskosten, entstehe kein Veräußerungsgewinn. Andernfalls würde ein fiktiver Ertrag der Einkommensteuer unterworfen, ohne dass dem Übertragenden entsprechende Mittel zugeflossen sind, die seine Leistungsfähigkeit erhöht hätten. – Leider hat sich der Bundesfinanzhof dieser steuerzahlerfreundlichen und – wie wir meinen – eigentlich sehr gut nachvollziehbaren Auffassung nicht angeschlossen.
Im Streitfall war es ve...