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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 06 | Dienstreisen: Aufwendungen für ein Kleinflugzeug können steuerlich abzugsfähig sein

Die Kosten einer GmbH für die Anschaffung eines Kleinflugzeugs, das ganz überwiegend von dem Alleingesellschafter-Geschäftsführer für Dienstreisen genutzt wird, stellen nach einem aktuellen Urteil des FG Münster keine unangemessenen Betriebsausgaben i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG dar, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer keine Pilotenlizenz besitzt und er das Flugzeug auch nicht privat nutzt.

Eine Erwähnung wert ist auch ein rechtskräftiges Urteil des FG Münster. Die Richter aus Westfalen haben entschieden: Die Aufwendungen einer GmbH für ein Kleinflugzeug, das ausschließlich für betrieblich veranlasste Dienstreisen genutzt wird, können steuerlich abzugsfähig sein.

Im Streitfall hatte eine GmbH ein gebrauchtes Kleinflugzeug zum Preis von rund 400.000 € netto gekauft. Es wurde ganz überwiegend von dem Alleingesellschafter-Geschäftsführer für Dienstreisen genutzt. Da dieser über keinen eigenen Flugschein verfügte, wurden stets betriebsfremde Piloten engagiert. Die anfallenden Aufwendungen machte die GmbH als Betriebsausgaben geltend.

Es kam zu einer Betriebsprüfung. Der Prüfer kürzte die Betriebsausgaben für drei Jahre um mehr als 200.000 €. Er berief sich dabei auf...

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