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Track 05 | Kindergeld: Hohe Vergütung für Volontariat oder Praktikum kann Anspruch der Eltern gefährden
Eine im Rahmen einer Volontärstätigkeit bei einem Verlag gezahlte Ausbildungsvergütung, die aufgrund ihrer Höhe die Deckung des Lebensunterhalts des Kindes gewährleisten kann, hindert nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf die Annahme, dass diese Tätigkeit Teil einer Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ist. Eine hohe Vergütung für ein Volontariat oder ein Praktikum kann daher den Anspruch der Eltern auf Kindergeld gefährden.
Wir bleiben beim Kindergeld und informieren Sie über ein wichtiges Urteil des FG Düsseldorf, das rechtskräftig geworden ist.
Die Richter aus der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt mussten darüber befinden, ob ein Volontariat in einem Verlag als Berufsausbildung anzusehen ist.
Das ist normalerweise zu bejahen. Der Bundesfinanzhof hatte vor mittlerweile auch schon wieder mehr als 25 Jahren entschieden: Eine Volontärtätigkeit, die ausbildungswillige Kinder vor der Annahme einer voll bezahlten Beschäftigung gegen eine geringe Entlohnung absolvieren, ist grundsätzlich als Berufsausbildung anzuerkennen. Vorausgesetzt, es steht der Ausbildungscharakter im Vordergrund und das Volontariat dient der Erlangung der angestrebten beruflic...