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Track 26 | Eigengenutztes Baudenkmal: Fortführung der Steuerbegünstigung nach § 10f EStG durch den Erben
Der Bundesfinanzhof muss klären, ob der Erbe des Steuerpflichtigen die jährlichen Abzugsbeträge gem. § 10f EStG in analoger Anwendung der Fußstapfentheorie des § 11d EStDV fortsetzen kann, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des zehnjährigen Abzugszeitraums verstirbt und der Erbe das Gebäude anschließend zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Das FG Sachsen-Anhalt hat dies in erster Instanz verneint. Wir sind gespannt, ob der Bundesfinanzhof das auch so beurteilt.
Kommt die Fußstapfentheorie zur Anwendung, wenn ein Steuerpflichtiger ein Baudenkmal erbt? Kann der Erbe daher die Steuerbegünstigung nach § 10f EStG fortführen, wenn er das Gebäude anschließend weiter zu eigenen Wohnzwecken nutzt? – Diese interessante Frage muss der Bundesfinanzhof beantworten. Es geht dabei um zwei Vorschriften.
Nach § 10f EStG kann bekanntlich ein Steuerpflichtiger die Aufwendungen für bestimmte Modernisierungen an einem ihm gehörenden Baudenkmal im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 % wie Sonderausgaben abziehen. Voraussetzung ist, dass das Gebäude in dem jeweiligen Kalenderjahr zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
Die Fußstapfentheorie ist in § 11d EStDV g...