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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 22-23 | Übernachtung: Streit um Pauschale bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit eines Berufskraftfahrers

Die Übernachtungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Buchst. b Satz 2 EStG für Berufskraftfahrer mit mehrtägiger Auswärtstätigkeit setzt nach einem aktuellen Urteil des FG Thüringen neben dem bestehenden Anspruch auf eine Verpflegungspauschale eine tatsächliche Übernachtung in dem Kraftfahrzeug voraus. Die Pauschale steht einem Berufskraftfahrer daher nicht für jeden Reisetag zu. Der Gesetzeswortlaut ist insoweit aber nicht eindeutig.

Zum Abschluss dieser Ausgabe von „Steuern mobil” informieren wir Sie nun noch über bedeutsame Verfahren, die beim Bundesfinanzhof neu anhängig sind.

Als Steuer-Profi wissen Sie: Schwebende Prozesse beim Bundesfinanzhof, beim Bundesverfassungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof eröffnen die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens, ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, den Einspruch bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Ihre Mandanten profitieren so – quasi als Trittbrettfahrer – von Verfahren anderer Steuerzahler.

Wenn Sie Speditionen oder ähnliche Betriebe betreuen, dann sollten Sie ein Verfahren kennen – zur Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer.

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