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Online-Nachricht - Donnerstag, 10.07.2025

Gewerbesteuer | Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften I (BFH)

Dekorative
		  GrafikDer § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten u.a. um die gewerbesteuerrechtliche Behandlung eines Veräußerungsgewinns im Zusammenhang mit einer doppelstöckigen Personengesellschaft. Nach Auffassung der Vorinstanz ist der Gewinn vollständig bei der Obergesellschaft zu erfassen, und zwar auch dann, soweit der Veräußerungsgewinn auf stille Reserven der Untergesellschaften entf...

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