Gesetzgebung | Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (BMJV)
Verbraucher sollen es künftig
vielfach einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag
widerrufen wollen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen
Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Diese und weitere Änderungen
sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) am veröffentlicht hat. Mit ihm sollen
geänderte EU-Vorgaben zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen umgesetzt
werden.
Die EU-Vorgaben sind bis zum umzusetzen. Vorgesehen sind insbesondere folgende Änderungen:
Einführung eines elektronischen Widerrufbuttons
Unternehmen sollen verpflichtet werden, einen elektronischen Widerrufsbutton bereitzustellen. Dies soll in Bezug auf Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten.
Angemessene Erläuterungen von Finanzdienstleistungen
Damit Verbraucher eine Finanzdienstleistung und die Folgen, die sich aus dem Vertrag ergeben können, besser verstehen, sollen Unternehmen ihnen künftig solche Verträge angemessen erläutern müssen.
Bei Online-Tools sollen Verbraucher zusätzlich eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen können.
Einschränkung des „ewigen Widerrufsrechts“
Künftig soll ein Vertrag über Finanzdienstleistungen höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen werden können – vorausgesetzt, der Verbraucher wurde über das Widerrufsrecht belehrt. Bei Lebensversicherungen soll eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen gelten.
Bislang ist es möglich, dass entsprechende Verträge – trotz erfolgter Belehrung – ohne Befristung widerrufen werden können. Nach geltendem Recht führen nämlich auch nebensächliche Verstöße gegen gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten dazu, dass die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Man spricht insoweit von einem „ewigen Widerrufsrecht“. Dies führt häufig zu unbilligen Ergebnissen, wenn ein Belehrungsfehler völlig nebensächlich war.
Kein Anspruch auf Vertragsbedingungen in Papierform mehr
Unternehmer sollen die Vertragsbedingungen künftig nicht mehr in Papierform übermitteln müssen. Bislang müssen sie dies auf Verlangen tun.
Ein Diskussionsentwurf wurde am auf der Website des BMJV veröffentlicht, um die interessierten Kreise frühzeitig zu informieren. Daraufhin eingegangene Stellungnahmen wurden bereits berücksichtigt.
Der Referentenentwurf wurde am an die Länder und Verbände versandt. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.
Der Referentenentwurf ist auf der Webseite des BMJV veröffentlicht.
Quelle: BMJV, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
JAAAJ-94943