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Online-Nachricht - Mittwoch, 09.07.2025

Gesetzgebung | Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen (BMJV)

Dekorative
		  GrafikDas Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am einen neuen Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen veröffentlicht.

Hierzu führt das BMJV u.a. weiter aus:

  • Grundstückskaufverträge sollen laut dem Gesetzentwurf künftig komplett digital vollzogen werden.

  • Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienvertrags. Bislang findet dieser Austausch weitgehend postalisch statt.

  • Künftig soll er vollständig elektronisch erfolgen. Gleiches soll für die gerichtliche Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts und für die Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten der Notare gelten. Entsprechende notarielle Rechtsgeschäfte können so schneller, effizienter und gleichwohl sicher durchgeführt werden.

Hinweise:

Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte seinerzeit nicht abgeschlossen werden (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 6.11.2024).

Die Zeitpunkte, ab denen die elektronische Kommunikation möglich oder verpflichtend ist, sollen teilweise durch Rechtsverordnung bestimmt werden können. Dabei wird die Verordnungskompetenz für den Austausch zwischen den Notaren und den Verwaltungsbehörden den Ländern übertragen. Die entsprechenden Verordnungen dürfen allerdings keinen Zeitpunkt nach dem vorsehen. Die elektronische Kommunikation zwischen Notaren und Gerichten wird verpflichtend mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzentwurfs. Die elektronische Kommunikation zwischen Notaren und der Finanzverwaltung wird stufenweise eingeführt, beginnend mit der Veräußerungsanzeige der Notare zum genannten Zeitpunkt des Inkrafttretens. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung soll spätestens zum einbezogen werden. Die übrigen steuerlichen Anzeigen der Notare sollen folgen, sobald die technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür geschaffen wurden.

Der Entwurf wurde am an Länder und Verbände verschickt. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum Stellung zu nehmen.

Der Gesetzentwurf ist auf der Webseite des BMJV veröffentlicht.

Quelle: BMJV, Pressemitteilung v. (lb)

Fundstelle(n):
ZAAAJ-94942