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BBK Nr. 14 vom

Die Kassen-Nachschau 2025: Aus dem Dornröschenschlaf erwacht!

Dornröschen (= Kassen-Nachschau) wurde von ihrem Prinzen (= BRH) wachgeküsst

Tobias Teutemacher

Lang ist es her, dass die Kassen-Nachschau mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen neu in die Abgabenordnung aufgenommen (§ 146b AO) wurde. Das Entdeckungsrisiko für Steuerpflichtige, die meinen, sie könnten durch Veränderungen sowie Löschungen an und von Daten bzw. Nichterfassung von Umsätzen Steuern sparen, sollte dadurch erheblich erhöht werden. Seit dem kann diese Form der unangekündigten Kontrollen durchgeführt werden. Jahrelang jedoch haben die Ministerien der Finanzen der Länder diese Form der steuerlichen Prüfung eher stiefmütterlich behandelt. Dies stellte bereits der Bundesrechnungshof fest und forderte, die Anzahl der Kassen-Nachschauen zu erhöhen. Dies führte dazu, dass seit 2024 verstärkt Betriebsprüfer im Einsatz sind, um unangekündigt vor Ort in den Betrieben und Betriebsstätten der Steuerpflichtigen die Ordnungsmäßigkeit der Kasseneinnahmen und Kassenausgaben zu prüfen. Mit Einführung der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO wird in den einzelnen Bundesländern auch die Anzahl der Kassen-Nachschauen noch einmal erhöht. Der folgende Beitrag erläutert die wesentlichen Punkte der Kassen-Nachschau 2025 und zeigt, auf welche Besonderheiten Steuerpflichti...

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