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Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab 1.1.2025
Entwurf eines zweiten BMF-Schreibens
Das BMF hat mit Datum vom den Entwurf eines zweiten BMF-Schreibens veröffentlicht, über dessen wesentlichen Aussagen dieser Beitrag kurz informiert. Verbände haben nun die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen. Der UStAE soll angepasst werden.
Nach endgültiger Veröffentlichung des BMF-Schreibens, die für das vierte Quartal 2025 vorgesehen ist, werden wir über dieses detaillierter berichten.
I. Hintergrund
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom die obligatorische elektronische Rechnung (E-Rechnung) eingeführt. Betroffen sind insbesondere im Inland steuerbare Umsätze zwischen zwei im Inland ansässigen Unternehmen. Bestimmte steuerfreie Umsätze und Rechnungen über Kleinbeträge sowie Fahrausweise sind ausgenommen.
Während die Rechnungsaussteller Übergangsfristen in Anspruch nehmen können, müssen die Rechnungsempfänger grundsätzlich seit dem empfangsbereit sein.
Eine E-Rechnung in diesem Sinne liegt vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Rechnungen in Papierform oder in anderen elektronischen Formaten, die nicht den...