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Dienstleistungen der Muttergesellschaft an ihre Tochtergesellschaften
„Högkullen AB“
Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob es sich bei den Dienstleistungen einer Muttergesellschaft an ihre Tochtergesellschaften um eine einheitliche Leistung oder aber um mehrere eigenständige Leistungen handelt und wie die Bemessungsgrundlage zu bestimmen ist.
I. Leitsatz
Die Art. 72 und 80 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass die Finanzverwaltung die von einer Muttergesellschaft im Rahmen der aktiven Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften für diese erbrachten Dienstleistungen in allen Fällen als einheitliche, die Bestimmung ihres Normalwerts nach der in Art. 72 Satz 1 der Richtlinie vorgesehenen Vergleichsmethode ausschließende Leistung ansieht.
II. Sachverhalt
Es handelt sich um ein Verfahren zum schwedischen Steuerrecht. Die Muttergesellschaft eines Immobilienverwaltungskonzerns nimmt aktiv an der Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften teil. In diesem Zusammenhang erbrachte die Muttergesellschaft für die Tochtergesellschaften Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmensführung, Wirtschaft, Immobilienverwaltung, Investitionen, IT und Personalverwaltung. Für diese Leistu...