Gastronomie und Steuern in der Praxis
1. Aufl. 2025
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Kapitel C: Kassensysteme
I. Mögliche Formen der Kassenführung
221Gastronomische Betriebe gehören zu den am häufigsten geprüften Unternehmen der Bargeldbranchen. Aus Sicht der Finanzbehörden ist dort das Risiko, dass nicht alle Einnahmen versteuert werden, am größten. Darum ist das Thema „Art der Kassenführung“ hier von besonderer Bedeutung.
222Dabei stellen sich insbesondere folgende Fragen:
Welche Form der Kassenführung ist in der Gastronomie aus Sicht der Finanzbehörden zulässig?
Eignet sich für bestimmte inhabergeführte Gastronomiebetriebe (z. B. Restaurant, Imbiss, Café oder Eisdiele) eine bestimmte Form der Kassenführung besser als für Mittel- oder Großbetriebe (z. B. Betriebe mit viel Personal und leitenden Angestellten, Filial-Betriebe, Franchise- Unternehmern)?
223Grundsätzlich gibt es aktuell noch keine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (eAS) mit Kassenfunktion. Jedoch birgt die Führung einer offenen Ladenkasse gewisse Risiken. Ein Großteil der Steuerberater vertritt sogar die Auffassung, dass eine Kassenführung mittels offener Ladenkasse (OLK), nie „finanzamtskonform" geführt werden kann.
224Aus diesem Grund wird die offene Ladenkasse aus Sicht ...