Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mandanten-Merkblatt: Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es in Deutschland im Berichtsjahr 2023 insgesamt rund 420.000 Personalgesellschaften. Dem standen rund 830.000 aktive Kapitalgesellschaften gegenüber. Zwischen der Besteuerung von Personengesellschaften und der von Kapitalgesellschaften bestehen neben zivilrechtlichen Besonderheiten auch ertragsteuerlich erhebliche systematische Besteuerungsunterschiede, die auszugsweise im Mandanten-Merkblatt „Existenzgründung – Überblick über ausgewählte Rechtsformen“ dargestellt werden. Wurde ein Unternehmen zunächst in der Rechtsform einer Personengesellschaft geführt, konnte die Besteuerung als Kapitalgesellschaft bislang nur durch einen Vorgang nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG, insbesondere Formwechsel) erreicht werden.
Derartige Unternehmensumstrukturierungen nach dem UmwG gehen allerdings nicht nur mit einem Wechsel der ertragsteuerlichen Besteuerungssystematik, sondern auch mit zivilrechtlichen Veränderungen einher. Für bestimmte Personengesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts v. daher mit der Neueinführung des § 1a KStG die Möglichkeit eingeräumt, zur Körperschaftsbesteuerung zu optieren. D...BStBl 2021 I S. 2212