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Einkommensteuer | Incentive-Reise für Versicherungsvertreter
Die Kosten eines Versicherungsunternehmens für sogenannte Incentive-Reisen für besonders erfolgreiche Versicherungsvertreter sind in vollem Umfang als Betriebsausgaben absetzbar. Das Betriebsausgabenabzugsverbot des § 4 Abs. 5 EStG greift nicht.
[i]Incentive-Reise für das Erreichen bestimmter UmsatzzieleEin Versicherungsunternehmen bot seinen angestellten und selbständigen Versicherungsvertretern sogenannte Incentive-Reisen beim Erreichen bestimmter Umsatzziele an. Im Jahr 2014 führte sie für die Versicherungsvertreter, die das Umsatzziel erreicht hatten, entsprechende Städtereisen mit Verpflegung und Segeltörns durch; bei den Reisen erhielten die Versicherungsvertreter auch Einkaufsgutscheine, die sie einlösen konnten.
Das Finanzamt erfasste die Aufwendungen für die Einkaufsgutscheine als nicht abziehbare Geschenke gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, behandelte 30 % de...