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Einkommensteuer | Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer
Die Übernachtungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Buchst. b Satz 2 EStG setzt zum einen voraus, dass ein Anspruch auf eine Verpflegungspauschale besteht, zum anderen muss auch tatsächlich eine Übernachtung im Fahrzeug erfolgt sein.
Nach dem Thüringer FG genügt es nicht, dass der Berufskraftfahrer einen Anspruch auf eine Verpflegungspauschale hat, tatsächlich aber nicht übernachtet. Die Übernachtungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b Satz 2 EStG stellt zwar nur auf den Anspruch auf eine Verpflegungspauschale ab; Satz 2 steht aber im Zusammenhang mit Satz 1, der eine Übernachtung im Kraftfahrzeug verlangt.
[i]Kläger machte Übernachtungspauschale für Anreise- und Abreisetage geltendDer Kläger war Berufskraftfahrer, der unstreitig an 166 Tagen im Jahr im Lkw übernachtete. Darüber hinaus begehrte er auch für 55 Anreise- und Abreisetage, für die er einen Anspruch auf eine Verpflegungspauschale hatte, eine Übernachtungspausc...