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Sozialversicherung; | Geringfügigkeits-Richtlinien West und Ost 1992
Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben die Richtlinien 1992 für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien West 1992) v. und die entsprechenden Richtlinien für das Beitrittsgebiet v. in den ANBA Nr. 1/1992 S. 15 bzw. 23 bekanntgemacht. Die beiden Richtlinien sind im wesentlichen identisch; sie unterscheiden sich lediglich durch die Geringfügigkeitsgrenze von 500 DM in den alten und 300 DM in den neuen Bundesländern.