Umzugskosten bei doppelter Haushaltsführung, Bezug einer neuen Wohnung am Ort des bisherigen Hauptwohnsitzes und dadurch bedingter
nur geringfügiger Verkürzung des Fahrtweges zur ersten Tätigkeitsstätte nicht nahezu ausschließlich beruflich veranlasst
Leitsatz
Besteht eine doppelte Haushaltsführung und zieht der Steuerpflichtige am Ort seiner Hauptwohnung, einer Großstadt, um, so
ist der Umzug nicht wie für einen Werbungskostenabzug der Umzugskosten erforderlích nahezu ausschließlich beruflich veranlasst,
wenn sich durch den Umzug die Fahrstrecke zur ersten Tätigkeitsstätte nur unwesentlich verkürzt (hier: von bislang ca. 152
km um 17 km auf nunmehr 135 km), wenn zudem aufgrund des danach verbleibenden Arbeitswegs immer noch eine derart umfangreiche
tägliche Wegezeit verbleibt, die im Berufsverkehr nicht mehr als üblich angesehen werden kann, und wenn ferner aufgrund der
im ganzen Streitjahr noch bestehenden doppelten Haushaltsführung mit den Familienheimfahrten nur vergleichsweise wenige Fahrten
von der neuen Hauptwohnung zum auswärtigen Arbeitsort durchgeführt worden sind.