Kein Kindergeldanspruch einer nicht erwerbstätigen Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltstitel für ihr minderjähriges Kind
mit Staatsangehörigkeit eines EU-Staates
Leitsatz
1. Die Vorschriften des § 62 Abs. 1a und 2 EStG knüpfen für ihren Anwendungsbereich allein an die Staatsangehörigkeit des
Kindergeldberechtigten und nicht des Kindes an.
2. Eine nicht erwerbstätige marokkanische Staatsangehörige, die in Deutschland wohnt, aber über keinerlei Aufenthalts- oder
Niederlassungserlaubnis verfügt, hat für das bei ihr lebende minderjährige Kind mit spanischer Staatsangehörigkeit keinen
Kindergeldanspruch.
3. Eine sog. Fiktionsbescheinigung eines Ausländers, der sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, ohne einen Aufenthaltstitel
zu besitzen, reicht für einen Kindergeldanspruch nicht aus.
4. Es kann dahinstehen, ob der Kindesmutter als Drittstaatsangehörige ein von ihrem Kind abgeleitetes Aufenthaltsrecht zusteht,
wenn die Mutter nicht erwerbstätig ist oder gewesen ist und weder über ausreichende Existenzmittel noch über einen umfassenden
Krankenversicherungsschutz verfügt.