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FG Münster Urteil v. - 9 K 2450/21 Kg

Gesetze: EStG § 32 Abs. 3; EStG § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 62 Abs. 2; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1

Kindergeld

Kein Kindergeldanspruch einer nicht erwerbstätigen Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltstitel für ihr minderjähriges Kind mit Staatsangehörigkeit eines EU-Staates

Leitsatz

1. Die Vorschriften des § 62 Abs. 1a und 2 EStG knüpfen für ihren Anwendungsbereich allein an die Staatsangehörigkeit des Kindergeldberechtigten und nicht des Kindes an.

2. Eine nicht erwerbstätige marokkanische Staatsangehörige, die in Deutschland wohnt, aber über keinerlei Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügt, hat für das bei ihr lebende minderjährige Kind mit spanischer Staatsangehörigkeit keinen Kindergeldanspruch.

3. Eine sog. Fiktionsbescheinigung eines Ausländers, der sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, ohne einen Aufenthaltstitel zu besitzen, reicht für einen Kindergeldanspruch nicht aus.

4. Es kann dahinstehen, ob der Kindesmutter als Drittstaatsangehörige ein von ihrem Kind abgeleitetes Aufenthaltsrecht zusteht, wenn die Mutter nicht erwerbstätig ist oder gewesen ist und weder über ausreichende Existenzmittel noch über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügt.

Fundstelle(n):
MAAAJ-94715

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FG Münster, Urteil v. 15.04.2025 - 9 K 2450/21 Kg

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