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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 3 K 621/24

Gesetze: EStG § 1 Abs. 3; EStG § 62; EStG § 62 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1

Kein Kindergeldanspruch für Angehörige des zivilen Gefolges der NATO-Streitkräfte mangels aufenthaltsrechtlicher Gleichstellung

Leitsatz

US-amerikanische Staatsangehörige, die sich als Angehörige des zivilen Gefolges der US-Streitkräfte auf Grundlage des NATO-Truppenstatuts in Deutschland aufhalten, erfüllen nicht die Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 EStG für den Bezug von Kindergeld. Eine analoge Anwendung der genannten Vorschrift scheidet aus, wenn die betroffene Person zu keinem Zeitpunkt im Besitz eines Aufenthaltstitels war, der zum Bezug von Kindergeld berechtigt hätte. Weder die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG noch das Bestehen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses vermögen den fehlenden Aufenthaltstitel zu ersetzen, da sie keine Aussage über die Dauerhaftigkeit des Aufenthalts im Sinne des § 62 EStG treffen. Auch aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt sich kein Anspruch auf kindergeldrechtliche Gleichstellung mit dauerhaft aufenthaltsberechtigten Personen.

Fundstelle(n):
YAAAJ-94711

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 16.04.2025 - 3 K 621/24

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