Kein Kindergeldanspruch für Angehörige des zivilen Gefolges der NATO-Streitkräfte mangels aufenthaltsrechtlicher Gleichstellung
Leitsatz
US-amerikanische Staatsangehörige, die sich als Angehörige des zivilen Gefolges der US-Streitkräfte auf Grundlage des NATO-Truppenstatuts
in Deutschland aufhalten, erfüllen nicht die Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 EStG für den Bezug von Kindergeld. Eine analoge
Anwendung der genannten Vorschrift scheidet aus, wenn die betroffene Person zu keinem Zeitpunkt im Besitz eines Aufenthaltstitels
war, der zum Bezug von Kindergeld berechtigt hätte. Weder die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG noch das Bestehen
eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses vermögen den fehlenden Aufenthaltstitel zu ersetzen, da sie
keine Aussage über die Dauerhaftigkeit des Aufenthalts im Sinne des § 62 EStG treffen. Auch aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt sich
kein Anspruch auf kindergeldrechtliche Gleichstellung mit dauerhaft aufenthaltsberechtigten Personen.
Fundstelle(n): YAAAJ-94711
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 16.04.2025 - 3 K 621/24