Umsatzsteuerberichtigung
bei Bauträgerfällen: Voraussetzungen und Grenzen des § 27 Abs. 19
UStG
Leitsatz
Eine Berichtigung der Umsatzsteuerfestsetzung gemäß §
27 Abs. 19 Satz 1 UStG ist zulässig, wenn der Leistungsempfänger
die Steuer nach § 13b UStG irrtümlich als Steuerschuldner behandelt
hat und rückwirkend die gesetzlich geschuldete Steuer an den leistenden
Unternehmer entrichtet. Maßgeblich für die zeitliche Einordnung
der Leistungserbringung ist bei vereinnahmten Abschlagszahlungen
der Zeitpunkt der Entgeltsvereinnahmung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst.
a Satz 4 UStG), nicht der Zeitpunkt der Abnahme. Der gesetzliche
Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 2 AO ist in solchen Fällen durch
§ 27 Abs. 19 Satz 2 UStG ausgeschlossen, sofern die übrigen Voraussetzungen
der Berichtigung erfüllt sind. Die Änderung ist auf die Sachverhalte
begrenzt, auf die sich der Erstattungsantrag des Leistungsempfängers
tatsächlich bezieht. Eine saldierende Betrachtung scheidet aus.
Fundstelle(n): OAAAJ-94710
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht
Nürnberg
, Urteil v. 18.03.2025 - 2 K 1246/22