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Umsatzsteuer | Missbräuchliche Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung durch Ehegatten
Werden beide Ehegatten jeweils als Einzelunternehmer im selben unternehmerischen Bereich tätig und fallen sie jeweils unter die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG, ist dies nicht rechtsmissbräuchlich; dies gilt auch dann, wenn ihnen bei einer Zusammenfassung ihrer unternehmerischen Tätigkeit die Kleinunternehmerregelung wegen Überschreitung der Umsatzgrenze nicht offengestanden hätte.
[i]Klägerin und Ehemann meldeten jeweils Gewerbe „Grabpflege und Grabgestaltung“ anDie Klägerin war für eine Kirchengemeinde im Rahmen eines Minijobs tätig. Im Februar 2016 meldete sie ein Gewerbe „Grabpflege und Grabgestaltung“ an. Ihre Umsätze aus dieser Tätigkeit lagen unter der damaligen Umsatzgrenze für Kleinunternehmer i. H. von 17.500 €.
Der Ehemann der Klägerin war ebenfalls im Rahmen eines Minijobs für die Gemeinde tätig und meldete im September 2016 ebenso wie die Klä...