Ab auf die Aktionsfläche!
[i]Curiositates Coloniensis – Ausdruck Kinderspielplatz ist nicht inklusiv genugAngeblich ist der Begriff Kinderspielplatz ausgrenzend. Darum will die Kölner Stadtverwaltung den Kinderspielplatz durch die „Spiel- und Aktionsfläche“ ersetzen. Dazu sollen alle Beschilderungen der rund 700 städtischen Spielplätze ausgetauscht werden. Der vorgestellte Entwurf für neue Schilder ist farbenfroh. Früh setzte Kritik an den Prioritäten der Domstadt ein ? angesichts einer Gesamtverschuldung von über 8 Mrd. € und des horrenden Zustands vieler dieser Plätze. Auch die Oberbürgermeisterin zeigte kein Verständnis. Nun soll der Kölner Stadtrat entscheiden. Das könnte lebhaft werden. Also: „Ab auf die Aktionsfläche!“
[i]Digitale Plattformen nicht nur für Online- Gaming mit jährlichen MeldepflichtenZum Glück bietet das Internationale Steuerrecht ausreichende Vielfalt, wie diese IWB zeigt. Hier kennt man das „level playing field“ als Ansatz, um faire Bedingungen für alle Teilnehmer, metaphorisch Spieler, herzustellen. Allerdings bestehen unterschiedliche Sichtweisen darüber, was fair und transparent ist. Seer liefert ab mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz ein Beispiel dafür. Es verpflichtet Dritte zur Besorgung der Aufgaben der Finanzverwaltung. Diese Indienstnahme ist ohne Frage zulässig, sie kommt aber konkret mit einigen Erschwernissen. Der Autor plädiert dafür, die noch in diesem Jahr fällige Umsetzung der DAC8 mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz zum Anlass für einige Verbesserungen zu nehmen.
[i]Fragen der Substanz und des NormzwecksDem in unterschiedlichen Tatbeständen wichtigen Begriff der „Substanz“ ist die Analyse von Steiner/Stumpf/Ullmann ab gewidmet. Das abstrakte Konzept der Substanz zeigt, dass normspezifische Substanzanforderungen aller Substanznormen wesentliche Gemeinsamkeiten aufweisen. Dies kann bei der Auslegung in unterschiedlichen Kontexten hilfreich sein. Die und 49/23 ordnen Wenzel/Gäberlein ab für die Verrechnungspreispraxis ein. Die Entscheidungen setzen der pauschalen Anwendung der Kostenaufschlagsmethode durch die Finanzverwaltung enge Grenzen.
[i]Standortfragen in der Schweiz, auch mittels Volksabstimmung am 30. November zur Besteuerung von „Superreichen“Die Schweiz hat auch im Jahr 2024 standortrelevante Rechtsanpassungen durch den Gesetzgeber und die Verwaltung erlebt, wie Dietschi/Streule/Uschatz ab zeigen. Aus deutscher Sicht ist besonders die Änderung des DBA mit der Schweiz interessant, aber auch eine Entscheidung des Bundesgerichts zur Besteuerung von Rentenzahlungen aus Deutschland in die Eidgenossenschaft. Interessant zu werden verspricht die Volksabstimmung über eine Steuerinitiative der Jungsozialisten zugunsten einer „Zukunftssteuer“ von 50 % auf den Nachlass und Schenkungen. Der Kampf gegen „Mega-Erbschaften“ ist auch ausgrenzend. Immerhin wird zu derartigen Ideen in unserem Nachbarland direkt das Stimmvolk gefragt.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 13 / 2025 Seite 1
CAAAJ-94659