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Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 479Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz v. hat eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und den grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten darüber eingeführt. Das Gesetz dient der Umsetzung der RL (EU) 2021/514 (DAC7). Ziel des Gesetzes ist die Herstellung von Transparenz über geschäftliche Aktivitäten auf digitalen Plattformen und deren steuerliche Erfassung.
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I. Pflichten für Online-Portalbetreiber
[i]Meldepflicht betrifft nur die PlattformbetreiberDas PStTG begründet selbst keine Steuer-, sondern nur Meldepflichten. Diese Meldepflicht trifft grds. alle Betreiber von Online-Plattformen. Das PStTG statuiert eine Meldepflicht, wenn „Anbieter“ über digitale Plattformen Rechte jeder Art an unbeweglichem Vermögen zeitlich begrenzt zur Nutzung überlassen (dies betrifft auch Untervermieter), wenn darüber persönliche Dienstleistungen erbracht werden, wenn darüber Waren verkauft oder getauscht werden, wenn darüber Verkehrsmittel zeitlich begrenzt zur Nutzung überlassen werden.
[i]Schwellenwerte und FreistellungKeine Meldung muss erfolgen für Anbieter, die im Kalenderjahr über diese Online-Plattform weniger als 30 relevante Leistungen erbringen und dafür weniger ...