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Aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung zum Verspätungszuschlag gem. § 152 AO
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. (BGBl 2016 I S. 1679) wurde die gesetzliche Bestimmung zum Verspätungszuschlag, § 152 AO, umfassend geändert. Seitdem beschäftigt die Norm diverse Finanzgerichte. Teilweise sind die ergangenen finanzgerichtlichen Entscheidungen nicht rechtskräftig.
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Ermessenskriterien für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags
[i]Gerlach, Ermessen, Grundlagen, NWB HAAAB-04808 Nicht abschließend geklärt ist insbesondere die Frage, welche Kriterien bei der Ausübung des Ermessens im Rahmen der Neuregelung des § 152 Abs. 1 AO heranzuziehen sind. Die bislang hierzu ergangene Rechtsprechung der Finanzgerichte ist uneinheitlich. So sollen nach einem Teil der Finanzgerichte die Ermessenskriterien der alten Regelung des § 152 Abs. 2 Satz 2 AO [i]Uneinheitliche Rechtsprechung (Zweck der Norm, Dauer der Fristüberschreitung, Höhe des sich aus der Steuerfestsetzung ergebenden Zahlungsanspruchs, die aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile sowie das Verschulden und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen) weiterhin Anwendung finden (FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. - 4 K 394/21, NWB QAAAJ-56839, Rev. anhängig, Az. beim BFH: V R 13/23). Dem sind einige Fin...