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Rückgriffsansprüche gegen Subunternehmer nach IAS 37 bei komplexer Rechtslage
I. Sachverhalt
Die U GmbH erstellt als Bauträger schlüsselfertige Wohnhäuser auf der Basis des Werkvertragsrechts. Sie bedient sich bei den physischen Bauleistungen nicht eigener Arbeitnehmer, sondern greift für die einzelnen Gewerke auf Subunternehmer zurück. Beim Bau eines Einfamilienhauses für den Erwerber E haben sich im ersten Winter nach Fertigstellung und Abnahme folgende Mängel in dem durch Fußbodenheizung versorgten und mit Parkett ausgelegten Erdgeschoss ergeben:
Der Tritt- und Gehschall verfehlt massiv die Mindestvorgaben nach DIN 4109.
Die Heizleistung der Fußbodenheizung ist insgesamt zu niedrig, die Wärmeverteilung überdies ungleichmäßig.
Deckschichten des Parketts sind delaminiert, außerdem sind Lücken im Parkett entstanden.
Die Ursachenklärung ist komplex. In Frage kommen u. a.:
Bezüglich des Bodenverlegers: ein zu hoher Wärmedurchlasswiderstand des Schalldämmmaterials sowie eine falsche Verlegung des Materials und/oder des Parketts.
Bezüglich des Estrichverlegers: unzureichende Entkopplung von Boden und Wänden, nicht sachgerechte Estrichbänder usw.
Bezüglich des Heizungsbauers: falsche Verlegung der Heizschlangen.
U schuldet dem Hausk...