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BFH Urteil v. - IV 204/64 BStBl 1970 II S. 493

Leitsatz

Der Streitwert ist nach den Sachanträgen des Rechtsmittelführers auch dann zu bemessen, wenn für die Steuerart, über die der Streit unmittelbar geführt wird, eine Erhöhung der Steuer erstrebt wird und das Rechtsmittel unzulässig ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 493
BFHE S. 4 Nr. 99,
KAAAA-98496

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 26.01.1970 - IV 204/64

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