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Auslegung von substanzumschreibenden Typusbegriffen in Substanznormen
Eine Frage von Substanz – zulässige Analogie bei Ähnlichkeit des Normzwecks von Substanznormen
Im deutschen Steuerrecht liegt einer Vielzahl an Normen tatbestandlich das abstrakte Konzept der Substanz zugrunde. Infolgedessen bestehen bei der Auslegung verschiedener Substanznormen regelmäßig wesentliche Gemeinsamkeiten. Dennoch können sich auch Abweichungen ergeben. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass etwaige Abweichungen letztlich nur begründet sein können im konkreten Normzweck der zu vergleichenden Substanznormen.
Aufgrund des allen Substanznormen gemeinsam zugrunde liegenden abstrakten Konzepts der ?Substanz? weisen die normspezifischen Substanzanforderungen zwischen allen Substanznormen wesentliche Gemeinsamkeiten auf.
Die Auslegung der normspezifischen Substanzanforderungen zwischen Substanznormen ist umso ähnlicher, je ähnlicher der Normzweck der Substanznormen sind.
In Einzelfällen sind die normspezifischen Substanzanforderungen verschiedener Substanznormen sogar exakt gleich auszulegen. Dies gilt z. B. konkret bei den Substanznormen §§ 7 ff. AStG und § 50d Abs. 3 EStG.