Steuerliches Investitionssofortprogramm ...
... zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen
Der Bundestag hat am den Entwurf eines „Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ (BT-Drucks. 21/323) i. d. F. der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 21/629) in 2./3. Lesung angenommen. Mit einer Zustimmung des Bundesrats war zur Drucklegung dieser Zeilen (2.7.) am 11.7. auszugehen, nachdem sich Bund und Länder vorab über eine Kompensation der Steuermindereinnahmen verständigt hatten. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – „Investitions-Booster“,
Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem von derzeit 15 % auf 10 % ab 2032,
Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25 % in drei Stufen auf 27 % (Veranlagungszeitraum (VZ) 2028/2029), 26 % (VZ 2030/2031) und 25 % (ab dem VZ 2032),
Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge,
Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen auf 100.000 € sowie
Ausweitung des Forschungszulagengesetzes (§ 3 FZulG). Am hatte der Finanzausschuss des Bundestages das Gesetz mit geringfügigen Änderungen im Bereich der Forschungszulage gebilligt.
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Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 13/2025 Seite 1
HAAAJ-94507