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Gewerbesteuer | Aufwärtsabfärbung einer Personengesellschaft und Gewerbesteuerpflicht
Der BFH bestätigt seine Rechtsprechung, nach der eine Personengesellschaft, die nur aufgrund einer Beteiligung an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft (Aufwärtsabfärbung) Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Eine Gewerbesteuerpflicht wäre eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber einem Einzelunternehmer; denn ein Einzelunternehmer kann gleichzeitig verschiedene Einkunftsarten ausüben, ohne dass es zu einer Gewerbesteuerpflicht aller Tätigkeiten kommt, sondern es wird nur die originär gewerbliche Tätigkeit der Gewerbesteuer unterworfen.
[i]Ständige Rechtsprechung seit 2019Der IV. Senat des BFH hatte zunächst im Jahr 2019 im Rahmen einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung entschieden, dass die Beteiligung einer vermögensverwaltenden Personenges...