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BFH Urteil v. - I R 113/68 BStBl 1970 II S. 469

Leitsatz

Ist in der Satzung einer Sparkasse bestimmt, daß ein Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks, das ein Mitglied des Gewährträgers der Sparkasse eingebracht hatte, diesem ausbezahlt werde, so liegt in der Auszahlung des Betrags im allgemeinen eine Gewinnverteilung, die das steuerpflichtige Einkommen der Sparkasse nicht mindern darf.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 469
BFHE S. 476 Nr. 98,
CAAAA-98490

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BFH, Urteil v. 21.01.1970 - I R 113/68

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