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Schenkungen unter Beteiligung vermögensverwaltender Personengesellschaften
Folgen von disquotalen Einlagen und der Übertragung von Anteilen
[i]Krause, Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs und Berechnung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, Grundlagen, NWB UAAAE-64192 Eine schenkungsteuerbare Vermögensverschiebung kann auch unter Beteiligung von vermögensverwaltenden Personengesellschaften ausgelöst werden. Typische Anwendungsfälle sind die disquotale Einlage von Vermögen in die Gesellschaft sowie die Übertragung von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft. Für beide Fälle stellt sich die Frage, ob und inwieweit für die damit verbundenen Schenkungen eine sachliche Steuerbefreiung nach §§ 13 ff. ErbStG in Betracht kommt. In Fällen der disquotalen Einlage ist dies wohl davon abhängig, ob die Steuerbefreiung an den Gegenstand der Einlage oder die Wirkung der Vermögensverschiebung anknüpft. Das FG Hamburg hat sich mit Urteil v. - 3 K 117/22 ( NWB FAAAJ-67257) für eine Anknüpfung an den Einlagegegenstand entschieden. Ob der BFH dieser Auffassung folgt, bleibt, nachdem die Revision gegen das Urteil zurückgenommen wurde, abzuwarten. Gegebenenfalls wird sich der BFH in dem Revisionsverfahren II R 18/23 zu dieser Frage äußern. Hier steht die Gewährung der Steuerbefreiung für das Familienheim infrage, das disquotal in eine Personengesellschaft eingelegt wurde. Bei der Schenkung von Anteilen an vermögensverwaltenden Perso...