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Verwertungsverbot für von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Besteuerungsverfahren
Erkenntnisse aus der Auswertung einer Festplatte durch einen Außenprüfer (hier: E-Mail-Verkehr) können im Besteuerungsverfahren einem qualifizierten Verwertungsverbot unterliegen, wenn die Festplatte im Rahmen eines gegen eine andere Person wegen einer Nichtsteuerstraftat durchgeführten Ermittlungsverfahrens sichergestellt und dem Außenprüfer von der Staatsanwaltschaft ohne vorherige Durchsicht nach § 110 StPO zur vollständigen Auswertung überlassen worden ist (Bezug: § 393 Abs. 3 Satz 1 AO; § 110 Abs. 3 StPO; Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG).
(1) Gemäß § 393 Abs. 3 Satz 1 AO dürfen Erkenntnisse, die die Finanzbehörde oder die Staatsanwaltschaft rechtmäßig im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gewonnen hat, im Besteuerungsverfahren verwendet werden. Diese weite Verwendungserlaubnis – und nicht der engere § 393 Abs. 3 Satz 2 AO – findet Anwendung auf den auf einer...