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Arbeitsrecht; | Verfassungswidrigkeit des Nachtarbeitsverbots für Arbeiterinnen (§ 19 AZO)
Das , 1 BvL 16/83 und 10/91 das Nachtarbeitsverbot für Arbeiterinnen für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Die Regelung benachteilige Arbeiterinnen im Vergleich zu Arbeitern und (männlichen und weiblichen) Angestellten, für die es keine generelle Beschränkung der Nachtarbeit gibt. Verstöße gegen das Nachtarbeitsverbot dürfen damit in Zukunft nicht mehr geahndet werden. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den Schutz der Arbeitnehmer vor den schädlichen Folgen der Nachtarbeit nach eigenem Ermessen neu zu regeln.