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Online-Nachricht - Freitag, 27.06.2025

Cum-Ex/Cum-Cum | Stand der Ermittlungen (Bundesregierung)

Zum Stichtag befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (BT-Drucks. 21/310).

174 Fälle seien bislang rechtskräftig abgeschlossen und Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von ungefähr 3,1 Milliarden Euro zurückgefordert worden. Bei ähnlich gelagerten Cum-Cum-Verdachtsfällen seien 76 Fälle abgeschlossen und Kapitalertragssteuer in Höhe von circa 205 Millionen Euro zurückgefordert oder nicht auf die Steuerschuld angerechnet worden. Insgesamt seien noch 240 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen von 6,7 Milliarden Euro in Bearbeitung (Stand ), heißt es in der Antwort.

Zum jeweiligen Stand der in den Verfahren geführten Ermittlungen machte die Bundesregierung keine Angaben. Die durch die Staatsanwaltschaften ermittelten Tatkomplexe seien meist nicht mit der Anzahl und dem Gegenstand der durch die Finanzverwaltung geführten Besteuerungsverfahren identisch, da im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen eine vom Besteuerungsverfahren abweichende Zuordnung der Sachverhalte erfolgen könne.

Quelle: u.a. hib - heute im bundestag Nr. 259 (il)

Fundstelle(n):
LAAAJ-94241