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BFH Urteil v. - VI R 236/69 BStBl 1970 II S. 391

Leitsatz

Die Aufwendungen für Mittagsheimfahrten bei geteilter Arbeitszeit sind auch dann den Lebenshaltungskosten zuzurechnen, wenn der Betrieb eine Mittagspause von zwei Stunden Dauer vorschreibt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 391
BFHE S. 350 Nr. 98,
DAAAA-98468

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 13.02.1970 - VI R 236/69

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