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Online-Nachricht - Donnerstag, 26.06.2025

Gesetzgebung | Neuregelungen im Juli 2025 (Bundesregierung)

Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt, Pflegeleistungen werden zusammengefasst, die Renten steigen, die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024 für nicht beratene Steuerpflichtige läuft ab. Über diese und weitere (Neu-)Regelungen im Juli informiert die Bundesregierung.

Mindestlohn in der Altenpflege steigt

Die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen zum . Eine Pflegefachkraft erhält dann mindestens 20,50 Euro pro Stunde brutto, eine Pflegehilfskraft 16,10 Euro.

Weitere Informationen zum Mindestlohn in der Pflege

Betreuer und Vormünder erhalten mehr Geld

Die Vergütungssätze für Berufsbetreuerinnen und -betreuer sowie Vormünder steigen. Sie werden damit an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst angepasst. Zur Entlastung der Amtsgerichte sowie der Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand wird ein neues Vergütungssystem eingeführt.

Weitere Informationen zu Vergütungssätze für Berufsbetreuer

Pflege: Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengefasst

Wenn Pflegende krank oder im Urlaub sind, können sie Leistungen für die sogenannte „Verhinderungspflege“ beantragen. Leistungen der „Kurzzeitpflege“ können beantragt werden, wenn Pflegebedürftige stationäre Betreuung auf Zeit brauchen. Beide Leistungen werden ab dem 1. Juli zu einem gemeinsamen Jahresbeitrag zusammengefasst, damit Anspruchsberechtigte flexibel wählen können. Außerdem braucht es zum Beispiel keine sechsmonatige „Vorpflegezeit“ mehr, um erstmals die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können.

Weitere Informationen zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Pflegeversicherung: Anzahl der Kinder digital nachweisen

Da je nach Kinderzahl unterschiedliche Pflegeversicherungsbeiträge erhoben werden, muss die Anzahl der Kinder angegeben und nachgewiesen werden. Hierfür wird ab dem 1. Juli ein digitales Nachweisverfahren verpflichtend eingeführt. Das ist effizienter für alle Beteiligten.

Weitere Informationen zur Pflegeversicherung

Opfer von Gewalt, Kriegsopfer und Impfgeschädigte erhalten mehr Geld

Die Höhe der Entschädigung steigt ab dem um 3,79 Prozent. Insgesamt profitieren 47.000 Betroffene von der neuen Verordnung.

Weitere Informationen zur Erhöhung

Fragen und Antworten zum Entschädigungsrecht

SED-Opferschutz: Entschädigungen steigen, Anerkennung wird erleichtert

Die Anerkennung von Gesundheitsschäden wird erleichtert: Bestimmte Krankheiten gelten automatisch als Folge politischer Verfolgung. Die SED-Opferrente steigt ab Juli 2025 auf 400 Euro und wird ab 2026 jährlich angepasst. Die Bedürftigkeitsprüfung entfällt – Opferrente und Unterstützungsleistungen werden unabhängig vom Einkommen gezahlt.

Weitere Informationen zum SED-Opferschutz

Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Eine Unabhängige Bundesbeauftragte oder ein Unabhängiger Bundesbeauftragter gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist nun dauerhaft gesetzlich verankert. Gewählt wird der oder die Beauftragte vom Parlament, hinzu kommt der Betroffenenrat sowie eine unabhängige Aufarbeitungskommission. Beauftragte und Kommission werden regelmäßig über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs und den aktuellen Stand zu Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung in Deutschland berichten.

Weitere Informationen zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Unabhängige Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Renten steigen

Ab dem steigen die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent. Die Rentnerinnen und Rentner profitieren damit von der Lohnentwicklung des vergangenen Jahres.

Weitere Informationen zur Rentenanpassung

Frist der Einkommensteuererklärung 2024:

Wegen der Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen verlängert. Für die Steuererklärung für das Jahr 2024 gelten wieder die regulären Fristen. Spätestens bis zum ist die Abgabe verpflichtend. Wer sich jedoch steuerlich beraten lässt, zum Beispiel durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, profitiert von einer verlängerten Frist bis zum .

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
RAAAJ-94200