Gesetzgebung | Bundestag beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse
Der Bundestag hat am
den
Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe
bei Mietbeginn" (BT-Drucks.
21/322) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung
(BT-Drucks.
21/631) in 2./3. Lesung beschlossen. Die Mietpreisbremse
begrenzt in ausgewiesenen Gebieten den Anstieg der Miete bei der Neuvermietung
einer Wohnung. Die Regelung war zuletzt bis zum
befristet und wird nun bis Ende 2029 verlängert.
Hintergrund: Die Mietpreisbremse des § 556d BGB erlaubt es den Landesregierungen, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten per Rechtsverordnung auszuweisen. Als angespannt gilt ein Wohnungsmarkt, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dies kann u.a. dann der Fall sein Fall, wenn die Miete in dem betroffenen Gebiet deutlich stärker steigt als im bundesweiten Durchschnitt oder die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt.
In diesen Gebieten darf die Miete bei einer Neuvermietung zu Beginn laut Gesetz höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Abweichungen von dieser Regelung greifen etwa nach einer umfassenden Modernisierung oder wenn die bisherige Miete bereits über der nach der Mietpreisbremse zulässigen Höhe lag. Gänzlich ausgenommen von der Regelung sind Wohnungen, die nach dem erstmals genutzt und vermietet wurden, § 556f BGB.
Für das Gesetz stimmte neben der CDU/CSU und SPD auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD stimmte gegen den Entwurf, Die Linke enthielt sich.
Zuvor hatte der federführende Rechtsausschuss in seiner abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs am noch eine sachfremde Änderung vorgenommen. Danach soll es den Ländern ermöglicht werden, im Zusammenhang mit der endgültigen Einführung der elektronischen Akte zum den Umfang der elektronischen Aktenführung bei den Pilotgerichten auch im zweiten Halbjahr 2025 durch Rechtsverordnung (sog. Pilotierungsverordnung) bestimmen zu können.
Keine Mehrheit erreichten ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Verschärfung der Mietpreisbremse (BT-Drucks. 21/355) sowie ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen für "faire Mieten" (BT-Drucks. 21/222). Bei der Abstimmung über den Linken-Antrag enthielten sich die Grünen, Die Linke hingegen stimmte für den Gesetzentwurf der Grünen.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die Länderkammer hat jedoch das Recht, Einspruch einzulegen.
Quelle: Bundestag online, Meldung v. 26.6.2025 (il)
Fundstelle(n):
GAAAJ-94192