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BFH Urteil v. - IV R 32/69 BStBl 1970 II S. 379

Leitsatz

Ein Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat eines Unternehmens kann Zuwendungen zugunsten der Belegschaft oder von Belegschaftsmitgliedern auch bei einer vor der Wahl eingegangenen rechtlichen Verpflichtung nicht als Betriebsausgaben bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus der Aufsichtsratstätigkeit absetzen.

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 379
BFHE S. 343 Nr. 98,
VAAAA-98462

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 15.01.1970 - IV R 32/69

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