Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsteuerliche Behandlung von (Renten-)Ansprüchen aus dem Stiftungsvermögen nach Tod des Stifters
Der BFH hatte sich in seiner Entscheidung vom - II R 50/22 jüngst mit der Frage zu befassen, wie Leistungsansprüche Dritter gegen eine Stiftung im Zusammenhang mit dem Tod des Stifters erbschaftsteuerlich zu beurteilen sind. Im Mittelpunkt des erstinstanzlichen Verfahrens stand die Frage, ob die Gewährung von Rentenansprüchen im Zusammenhang mit einer Stiftungsgründung als steuerbare Schenkung auf den Todesfall im Wege eines Vertrags zugunsten Dritter anzusehen ist.
Kernaussagen
Die erbschaftsteuerliche Zurechnung von Stiftungsvermögen richtet sich nach der tatsächlichen und rechtlichen Herrschaftsgewalt, die sich insbesondere aus den im Gründungsauftrag, im Mandatsvertrag und im Reglement getroffenen Regelungen ergibt.
Ein Stiftungsstatut, das nach dem Tod des Stifters einem Dritten Ansprüche aus dem Stiftungsvermögen gewährt, kann in Bezug auf das eingeräumte Leistungsrecht als steuerbare Schenkung auf den Todesfall zu qualifizieren sein (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG).
Im Zusammenhang mit ausländischen Stiftungen kommt nachrangig eine steuerbare Schenkung unter Lebenden in Betracht, wenn ein Dritter als Zwischen...