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Baurecht; | freiberufliche Büronutzung mehrerer Wohnungen im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB)
Den freien Berufen und den vergleichbaren gewerblichen Tätigkeiten ist eigen, daß sie sich innerhalb von Wohnungen ausüben lassen und daß die Tätigkeit inhaltlich Beschäftigungen vergleichbar ist, die mehr oder weniger in jeder Wohnung stattfinden oder dort stattfinden können. Diese Wohnartigkeit ist der Grund dafür, daß § 13 BauNVO die freiberufliche Berufsausübung in grundsätzlich allen Baugebieten für zulässig erklärt und dabei insbesondere auch die gegenüber Störungen besonders schutzwürdigen Wohngebieten nicht ausnimmt. Ein für eine Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterpraxis in der Rechtsform der GmbH genutztes aus vier zusammengefaßten Wohneinheiten bestehendes Büro mit einer Bürofläche von 270 qm entspricht wegen seiner Größe nicht den Voraussetzungen einer derartigen Nutzung i. S. von § 13 BauNVO (