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BFH Urteil v. - VII K 13/68 BStBl 1970 II S. 328

Gesetze: FGO § 138

Leitsatz

Ändert die Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt, weil nach Klageerhebung ein für den Steuerpflichtigen günstiges Merkmal rückwirkend eingetreten ist, so ist, soweit sich durch die Änderung des Rechtsstreits in der Hauptsache erledigt, die Kostenentscheidung nach § 138 Abs. 1 FGO zu treffen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 328
BFHE S. 328 Nr. 98,
GAAAA-98454

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BFH, Urteil v. 03.02.1970 - VII K 13/68

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