Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktualisiertes BMF-Schreiben zu Kryptowerten
Erklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten
Mit Schreiben vom hat die Finanzverwaltung eine aktualisierte Fassung des Krypto-BMF-Schreibens aus dem Jahr 2022 veröffentlicht. Zum beschreibenden (BMF, Tz. 1-29b) und wertenden Teil (BMF, Tz. 30-86) treten nun Aussagen zu den Erklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten des Steuerpflichtigen (BMF, Tz. 87-105) hinzu. Letztere stellen die wesentlichen Neuerungen dar, während die beschreibenden und wertenden Teile vor allem begrifflich nachgeschärft und modernisiert wurden. Dieser Beitrag beginnt mit einem Überblick zu den Veränderungen der mit der Ursprungsfassung vergleichbaren Kapitel zu Begriffsdefinitionen und den ertragsteuerlichen Einordnungen. Darauf folgt eine ausführlichere Darstellung der postulierten Pflichten des Steuerpflichtigen im Rahmen des Erhebungsverfahrens.
Durch die Einführung des Begriffs „Kryptowert“ wird der zunehmenden Vielfalt von Token der notwendige Raum gegeben und eine strukturierte, an deren Charakteristika ausgerichtete steuerliche Würdigung unterstützt.
Das BMF greift zur Verortung von Erklärungs-, Mitwirkungs- sowie Aufzeichnungspflichten auf den tradierten Regelungskanon zurück. Notwendige Adaptionen spiegeln dabei die ...