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Grundstücksrecht; | Unwirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück im Beitrittsgebiet
Ein vor dem Beitritt ohne Einhaltung von DDR-Formvorschriften (Genehmigung durch das zuständige staatliche Organ nach §§ 68 Abs. 1 Nr. 4, 297 DDR-ZGB) vor einem bundesrepublikanischen Notar geschlossener Kaufvertrag über ein Grundstück im Beitrittsgebiet ist nichtig. Anzuwenden war auf diesen Fall das Recht der ehemaligen DDR gem. Anlage I Kapitel III Sachgebiet B Abschnitt II Artikel 232 § 1 EGBGB des Einigungsvertrages (BezG Leipzig, Beschl. v. - 2 S 26/91, DtZ 1992, 58; ebenso Schäfer-Gölz/Lange, DtZ 1992, 44).