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NWB EV 7/2025 S. 223
Versorgungsausgleich | Abänderung des Versorgungsausgleichs nach dem Tod eines Ehegatten (BGH)
Im Verfahren auf Abänderung des Versorgungsausgleichs nach Tod eines Ehegatten sind gem. § 88 Abs. 2 SGB VI die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte des verstorbenen Versicherten nur dann für die Bewertung des Anrechts maßgebend, wenn ein neuer Rentenbezug spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der Versichertenrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erfolgt (Abgrenzung zu Senatsbeschluss v. - XII ZB 202/22, NWB NAAAJ-50920, FamRZ 2023 S. 1858).
Quelle: , NWB OAAAJ-91340