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NWB EV 7/2025 S. 218
Erbrecht | Anwendbarkeit der Vorschrift des § 2270 BGB (BGH)
Die Vorschrift des § 2270 BGB ist nur auf das gemeinschaftliche Testament und nicht (auch nicht entsprechend) auf Verfügungen in einem Erbvertrag anwendbar.
Quelle: , NWB QAAAJ-90953