Zur sachlichen Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung (§ 15 EStG
Leitsatz
)
Eine sachliche Verflechtung liegt vor, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen zumindest eine für diese wesentliche Betriebsgrundlage überläßt. Eine solche wesentliche Betriebsgrundlage ist nach ständiger BFH-Rechtsprechung anzunehmen, wenn im Rahmen einer echten Betriebsaufspaltung die Besitzgesellschaft ihren ganzen Gewerbebetrieb an die Betriebsgesellschaft verpachtet. Dem steht die Verpachtung aller Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens der Besitzgesellschaft und die Verpachtung des gesamten Anlagevermögens an die Betriebsgesellschaft gleich. Die Veräußerung des Umlaufvermögens an die Betriebsgesellschaft steht der Annahme einer Betriebsverpachtung - unter den Merkmalen einer Annahme einer Betriebsaufspaltung - nicht entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 162 Nr. 3 GmbHR 1994 S. 420 JAAAA-98440
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